Das neue Klimaanpassungsgesetz

Bedeutung für Gemeinden, Städte und Landkreise im Oberland

Das neue Klimaanpassungsgesetz

Am 1. Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll dazu beitragen, in Deutschland Vorsorge für die Folgen des Klimawandels zu treffen. 

Temperatur und Wetterextreme nehmen zu – Schäden sind enorm

Die Durchschnittstemperatur nimmt zu und damit auch die Zahl und Intensität von Wetterextremen. Für Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur und Natur sind die Schäden enorm: 2 Milliarden Euro sind es allein für die versicherten Schäden, die das Juni-Hochwasser 2024 in Bayern und Baden-Württemberg verursacht hat.

Um weitere negative Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist – neben der zentralen Notwendigkeit des Klimaschutzes – seit 1. Juli 2024 das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz bildet einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen und dient als Grundlage für Anpassungsstrategien von Bund und Ländern sowie für Anpassungskonzepte von Kommunen. 

Was das neue Gesetz für Gemeinden konkret bedeutet

Müssen Gemeinden jetzt schon ein Klimaanpassungskonzept erstellen?

  • Bis spätestens 31.01.2027 muss Bayern festlegen, wer auf kommunaler Ebene ein Klimaanpassungskonzept erstellen muss (Gemeinden oder Landkreise).

Wie alt dürfen bestehende Anpassungskonzepte sein und was passiert mit bestehenden Konzepten?

  • Die Länder bestimmen, ob und in welchem Rhythmus die Gemeinden/Kreise bestehende Konzepte aktualisieren müssen. Das KAnG legt hier keine Kriterien fest.
  • Bestehende Anpassungskonzepte „verfallen“ nicht. Bei der neuen Erstellung können außerdem Inhalte eines vorhandenen Konzepts hinzugezogen werden.

Welche Auswirkungen hat das KAnG auf die Bauleitplanung?

  • Im Baugesetzbuch (BauGB §1 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7) gilt die Anpassung an den Klimawandel bisher als zu berücksichtigender Belang, der mit anderen Belangen gerecht abgewogen werden muss. Daher hat das KAnG keine unmittelbaren, rechtlichen Auswirkungen.
  • Damit Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Bauleitplanung verbindlich geplant werden müssen, muss das BauGB geändert werden.

Macht das Berücksichtigungsgebot die Klimaanpassung zur Pflicht?

  • Direkt durch das KAnG noch nicht, aber durch die Länder wird die Pflicht zur Erstellung von Anpassungskonzepten der Ebene zugewiesen, die die Länder bestimmen.
  • Die Umsetzung der Anpassungskonzepte ist bisher keine Pflichtaufgabe, auch nicht durch das KAnG. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, das Konzept umzusetzen.

(Quelle: https://klimachancen.bayern/neuigkeiten/106/erstes-klimaanpassungsgesetz-in-deutschland)

Weitere wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes hier.

Unterstützung für Träger öffentlicher Aufgaben – Beratung, Daten und Förderung

Das Klimaanpassungsgesetz beinhaltet außerdem, dass die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten unterstützt – im Rahmen der bestehenden Förderlandschaft und durch die jeweils bestehenden Daten- und Beratungsangebote.

Unklarheiten und Herausforderungen

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimaresilienten Zukunft Deutschlands. Dennoch gibt es einige Unklarheiten und Herausforderungen, die mit seiner Umsetzung verbunden sind. Mehr dazu hier

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