Extremwetterschäden: Wer trägt die Verantwortung?
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Dr. Anne von Streit diskutierte als Podiumsgast am 15.11.2022 im Rahmen des Max-Planck-Forums München „Extremwetterschäden: Wer trägt die Verantwortung“ das Für und Wider der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.
Bei der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland im Jahr 2021 starben mehr als 180 Menschen und es entstanden massive Sachschäden in Milliardenhöhe. Die Wissenschaft ist sich einig, dass mit fortschreitendem Klimawandel die Intensität und Frequenz solcher Extremwetterereignisse weiter zunehmen wird. Derzeit sind allerdings in Deutschland nur rund 50 Prozent und in Bayern nur um die 40 Prozent der Wohngebäude umfassend gegen Naturgefahren versichert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Pflichtversicherung für Elementarschäden eine Möglichkeit darstellt, die Verantwortung für Schäden neu zu verhandeln. Allerdings ist hier auch noch vieles unklar: Wie kann oder muss eine solche Versicherung ausgestaltet sein, um nicht gegen Gerechtigkeitsprinzipien zu verstoßen? Wie können Gemeinden ihre Bürger*innen besser gegen Hochwasser schützen? Wie ist die Verantwortung zwischen Bürger*innen und Staat derzeit verteilt oder könnte neu verteilt werden? Diese Fragen wurden von Prof. Dr. Ulrich Becker (MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik), Ernst Rauch (Munich Re), Dr. Anne von Streit (LMU), Dr. Juliane Thimet (Bayerischer Gemeindetag) und Dr. Kai Warnecke (Haus und Grund Deutschland e.V.) im Rahmen des Max-Planck-Forums: Klimawandel und Sozialrecht diskutiert. Ein Zusammenschnitt des Impulsvortrags von Prof. Dr. Ulrich Becker und der Diskussion findet sich hier: